Die Pflicht ist schon da. Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw in Deutschland serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Diese Pflicht gilt seit August 2012 auch für Lastwagen. Damit sollen Fahrzeuge bei Tag besser gesehen und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Eine Pflicht, das Tagfahrlicht auch einzuschalten und am Tag zu nutzen, besteht in Deutschland allerdings nicht.
So funktioniert Tagfahrlicht
Tagfahrleuchten sind eine besondere Form von Autolicht, die nur an der Fahrzeugfront montiert sein darf, wobei bei den meisten Fahrzeugen die Heckleuchten nicht mit einbezogen sind. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch auf, sobald die Zündung eingeschaltet und die Hauptscheinwerfer mit Stand-, Abblend-, Nebel- und Fernlicht ausgeschaltet sind. Zum normalen Abblendlicht gibt es einen deutlichen Unterschied in der Stromaufnahme. Die ist nämlich deutlich geringer. Während Abblendlicht insgesamt etwa 150 Watt benötigt, kommt das Tagfahrlicht mit einem Zehntel davon aus. Besonders sparsam sind bekanntlich LED-Leuchten.
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Kein Ersatz für das Abblendlicht
Es ist eben ein anderes Licht. Der Unterschied liegt in einer völlig anderen Lichtstreuung. Nicht die Fahrbahn soll hell erscheinen wie im Abblendlicht. Vielmehr sollen am Tage andere Verkehsteilnehmer ein herannahendes Fahrzeug früher erkennen. Deshalb erstrahlt das Tagfahrlicht auch kontrolliert oberhalb der Blendgrenze. Somit muss der Autofahrer trotzdem bei Dämmerung oder Dunkelheit das Abblendlicht einschalten. Moderne Fahrzeuge besitzen einen Dämmerungssensor, der das Abblendlicht automatisch einschaltet.
Keine Pflicht zu Nachrüstung
Die Einführung einer Lichtpflicht für Tagesfahrten stammt aus einer Vorgabe der Europäischen Union, die Deutschland umsetzt, um die Verkehssicherheit zu erhöhen. Bereits zugelassene Autos, die technisch nicht die Voraussetzungen mitbringen, sind davon ausgenommen. Tagfahrleuchten muss somit niemand nachrüsten. Dennoch gibt es Einbausätze ab 50 Euro für die meisten Fahrzeuge von Anbietern wie Auco, Hella, in.pro und anderen. Wichtig ist, das die Tagfahrleuchten ein E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen. Die entsprechende EU-Regelung, nach der das Zubehör-Bauteil genehmigt sein muss, lautet ECE-R87. Außerdem sollte sich die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen der Abschlussscheibe befinden – dann ist eine Eintragung in die Papiere nicht erforderlich. Wer sich für eine Nachrüstung entscheidet, sollte den Einbau getrost einer Werkstatt überlassen. Eine solche Nachrüstung erfordert nicht nur handwerkliches Geschick, sondern auch Kenntnisse über die Vorschriften zur Positionierung der Tagfahrleuchten. Einbaufehler können dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt und der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.
Motorräder stärker in der Pflicht
Bei Motorrädern ist vieles anders. Auch die Taglichtpflicht. Nach § 17 Absatz 2a StVO muss bei Motorrädern auch am Tage entweder das Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Dennoch besteht auch hier keine Pflicht zur Nachrüstung, sondern die Nutzung des Abblendlichts ist ersatzweise zugelassen.
Es gibt bereits 21 europäische Länder, in denen das Tagfahrlicht bereits Pflicht ist und in denen bei Verstoß ein Bußgeld verhängt wird. Sicherheitshalber dürfen Autofahrer aber auch das Abblendlicht benutzen. Es ist daher dringend geraten, sich bei Fahrten ins Ausland sich neben zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auch über die Lichtpflicht zu informieren. In Deutschland dagegen ist eine Lichtpflicht noch in weiter Ferne.
Vor- und Nachteile
Die Öffentlichkeit diskutiert den Aspekt Sicherheit durch Tagfahrlicht kontrovers. Studien kommen durchaus zu widersprechenden Ergebnissen.
- Gegen den Einsatz des Abblendlichts als Ersatz für das Tagfahrlicht spricht ein Mehrverbrauch von bis zu 0,2 l/100 km. Außerdem ist das Abblendlicht anders ausgelegt.
- Der Mehrverbrauch bei Tagfahrleuchten mit LED-Technik beträgt höchstens 0,02 Liter/100 km.
- Der Sicherheitsgewinn bei motorisierten Zweirädern wird relativiert, weil sie in der Erkennbarkeit abgewertet werden.
- Teile der Industrie bestreiten das: „Motorräder werden in ihrer Erkennbarkeit nicht abgewertet, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer werden aufgewertet„, erklärt Leuchtenhersteller Hella.
- „Licht schafft Erkennbarkeit und damit Sicherheit„, lautet das Fazit einer Studie des ACE Auto Club Europa. Danach wären bei einer durchgehenden Lichtpflicht europaweit zwei Millionen Unfälle vermeidbar.
Lorentz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen VW Golf Variant gekauft mit EZ 2017, und habe ein Problem mit dem Zwangslichtschalter fürs Tagesfahrlicht. Und zwar Ich möchte selber entscheiden, wann oder ob Ich das Tagesfahrlicht einschalte oder, ob Ich das Abblendlicht benutze, um auch die roten Rückwärtsleuchten anzuhaben.
Wie allgemein bekannt ist, gilt ab Stichtag 7.2.2011 eine Ausrüstungspflicht für PKW’s und Transporter bis 3500 Kg, bzw. das sie mit Tagesfahrlicht ausgerüstet werden müssen. Diese Ausrüstungspflicht ist an meinem VW Golf erfüllt. Und wie allgemein bekannt ist, gilt in Deutschland, ab Stichtag 1.2.2011, auch keine generelle Lichtpflicht. In Deutschland gibt es für Autofahrer die mit PKW`s fahren, laut StVO, nur die Empfehlung am Tag mit Licht zu fahren. Es gibt jedoch keine Verwendungspflicht für das Tagesfahrlicht womit der mein PKW ausgerüstet ist.
Deswegen bin Ich bei zwei VW-Werkstätten mit der Bitte den Zwangslichtschalter für das Tagesfahrlicht manuelle ein oder auszuschalten zu können. Und das Ich selber entscheide, ob Ich das TFL benutze oder nicht. Bei beiden Werkstätten wurde Ich abgewimmelt und mit der Behauptung, dass man dies nicht machen kann und das Ich dies nicht darf. Bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir von irgendeinem EU Gesetz erzählt laut dem es Pflicht wäre TFL immer an zuhaben, wo ich mich frage, ob bei VW die Deutschen StVO weniger gilt als irgendwelche EU Gesätze, die angedeutet mehr in Pflicht sind als die Deutschen Gesetzen vorsehen. UND bei der zweiten VW-Werkstatt wurde mir gesagt das, wenn Ich das TFL abschalten würde, mein PKW kein TÜV mehr bekommen würde.
Ich möchte Sie deswegen fragen ob, in Deutschland, auch wenn die StVO keine generelle Lichtpflicht verordnet ist, und keine Verwendungspflicht für TFL gilt, Ich hinnehmen muss, dass man diesen Zwangslichtschalter immer an haben muss? Und ob ein Zwangslichtschalter auf aus automatisch dazu führt, dass ein PKW dadurch die TÜV-Prüfung nicht besteht.
Für mich erinnert mich diese Zwangslichtschalter Einbau an die STASI Zeiten, wo andere entschieden was gut für die Mehrheit ist ohne Rücksicht auf die Meinung der Mehrheit dazu, und wer nicht wollte der wurde mit Gewalt dazu gebracht das zu akzeptieren und, von sich aus, zu erzählen, wie froh er damit ist … .
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Hilfe,
Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Hartwig
Guten Tag Herr Lorentz,
vielen Dank für Ihre interessante Frage zum Thema Tagfahrlicht. Juristisch können wir diesbezüglich leider keine haltbaren Aussagen treffen. Und ob Ihr Fahrzeug mit deaktivierten „Zwangslichtschalter“ grundsätzlich nicht durch die HU kommt, ließe sich wohl am einfachsten per Nachfrage beim Prüfinstitut herausfinden. Die Erfahrung aber zeigt: Wenn nach EU-Gesetz die serienmäßige Installation bestimmter Technologie angeordnet ist (siehe RDKS), dann sind diese ziemlich sicher auch prüfungsrelevant und zu behebende Mängel. Auch ob das Bauteil an Ihrem Fahrzeug eine solche manuelle Steuerung zuließe oder es – wie von der Werkstatt genannt – gar nicht möglich ist, können wir ebenfalls nicht mit Gewissheit sagen.