RDKS-Sensoren sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und stellen damit eine hilfreiche Zusatzausstattung dar. Doch deren korrekte Funktion muss stets gewährleistet sein. Seit dem 20. Mai 2018 gelten bei der Hauptuntersuchung verschärfte Vorschriften in Bezug auf die Sensoren. Unser Blogartikel beschäftigt sich mit dem Thema und beantwortet die wichtigsten Fragen – z. B. ob überhaupt alle Fahrzeuge davon betroffen sind.

TÜV-Plakette 2018

Ein defektes RDKS ist ab 2018 ein erheblicher Mangel in der Hauptuntersuchung (TÜV) – (Quelle: stadtratte / stock.adobe.com)

RDKS-Sensoren – was genau verbirgt sich dahinter?

Die Abkürzung RDKS steht für Reifendruckkontrollsystem. Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Systemen. Indirekte Sensoren errechnen den Reifendruck anhand der Umdrehungen der Räder. Direkte Sensoren hingegen sind im Ventil integriert und messen den tatsächlichen Druck. Nachgerüstete Sensoren befinden sich außerhalb des eigentlichen Ventils oder sind an der Felge befestigt, ab Werk verbaute Systeme sind im Reifenventil integriert. In beiden Fällen wird Ihnen ein etwaiger Druckverlust beziehungsweise der aktuelle Reifendruck im Fahrzeug angezeigt.

 

Ist die TÜV-Plakette durch RDKS-Sensoren in Gefahr?

Bisher wurde ein defekter Reifendrucksensor vom TÜV als geringer Mangel bewertet, sodass trotzdem eine Prüfplakette vergeben wurde. Ab dem 20. Mai 2018 jedoch werden Fahrzeuge, für die RDKS-Sensoren vorgeschrieben sind, mit einem erheblichen Mangel vermerkt, wenn das System bei der Hauptuntersuchung nicht funktioniert. Dies bedeutet, dass Sie keine Prüfplakette erhalten und ab dem Prüfdatum exakt einen Monat Zeit haben, den Mangel abzustellen. Das Fahrzeug müssen Sie dann für eine Nachuntersuchung erneut beim TÜV vorstellen.

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Hat mein Fahrzeug überhaupt RDKS-Sensoren?

Ist Ihr Fahrzeug nach dem 1. November 2014 zugelassen, sind auf jeden Fall Reifendrucksensoren verbaut, denn dies war der Stichtag, an dem Sensoren für Neuwagen zur Pflicht wurden. Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuge mit einer Typprüfung nach dem 1. November 2012 nachgerüstet werden, wenn sie noch keine Sensoren besitzen. Ob Ihr Fahrzeug dazu zählt, erfahren Sie im Fahrzeugschein unter Ziffer 6. Ältere Fahrzeuge sind von der Änderung zum 20. Mai 2018 nicht betroffen. Somit besteht dort keine Pflicht, diese für die HU nachzurüsten.

Was Sie noch zum Thema Reifendrucksensoren wissen sollten

Wenn Sie Ganzjahresreifen fahren oder den Radwechsel von Sommer- auf Winterreifen selbst durchführen, kann sich die Funktionskontrolle der Sensoren schwierig gestalten. Je nach System ist es erforderlich, die Sensoren beim Wechsel der Reifen zu programmieren und zu justieren. Viele Reifenwerkstätten bieten dies als Service an beziehungsweise prüfen automatisch beim saisonalen Wechsel.

Die HU steht an – was nun zu tun ist

Wenn die Warnleuchte in Ihrem Fahrzeug ein Problem mit den Sensoren meldet, sollten Sie diesen Mangel unbedingt vor der HU beheben. Jedoch kann es auch sein, dass die Sensoren falsche Werte auslesen und einen Druckverlust am Reifen nicht erkennen. Auch dieser Mangel fällt bei der TÜV-Untersuchung auf. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Reifenhändler eine Service-Wartung durchführen lassen, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kostet. Neue Sensoren kosten pro Stück je nach Hersteller zwischen 35 und 80 Euro.

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