Das war eigentlich nicht eingeplant! Die hohen Werkstattkosten für dein Auto von mehr als 1.000 Euro sorgen für ein Loch im Haushaltsbudget. Vielleicht fragst du dich nicht erst in dieser Situation, ob sich die Autoreparatur absetzen lässt. Somit würde -wenn auch später- ein Teil der Kosten vielleicht wieder erstattet. Leider ist das im Privatbereich nicht möglich, denn es handelt sich bei der Autoreparatur nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Anders kann es bei Kosten aussehen, die im Rahmen einer Unfallreparatur anfallen. Im gewerblichen / geschäftlichen Bereich besteht sehr wohl die Möglichkeit, die Autoreparatur absetzen zu können. Werfen wir in diesem Ratgeber einen Blick auf die wichtigsten Rahmenbedingungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Grundsätzliches: Autoreparatur steuerlich absetzbar?
- 2 Autoreparatur absetzen: Alles Wichtige auf einen Blick
- 3 Autoreparatur absetzen? Private vs. geschäftliche Nutzung
- 4 Kosten für Autoreparatur abtreten: ein anderes Thema
- 5 Wie kann ich das Finanzamt an den Autokosten „beteiligen“?
- 6 Fazit: So kannst du die Autoreparatur von der Steuer absetzen
Grundsätzliches: Autoreparatur steuerlich absetzbar?
Nein, du kannst als Privatperson die Autoreparatur nicht von der Steuer absetzen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Kosten der Lebensführung. Ist das Auto allerdings Teil des Betriebsvermögens und wird es geschäftlich genutzt, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Steuerlich geltend machen kannst du für dein Auto die Pendlerpauschale für den täglichen Arbeitsweg.
Autoreparatur absetzen: Alles Wichtige auf einen Blick
- Autoreparaturen sind Privatkosten, die nicht steuerlich absetzbar sind (auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung).
- Handelt es sich um die Autoreparatur eines Unfallschadens, lassen sich Kosten abzüglich der Versicherungsleistung in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigen.
- Im Falle der betrieblichen oder beruflichen Nutzung des Autos lassen sich Reparaturkosten von der Steuer absetzen. Bei Selbstständigen handelt es sich um Betriebsausgaben.
- Auch die Kosten für den TÜV (Hauptuntersuchung) sind im Privatbereich nicht steuerlich absetzbar.
Autoreparatur absetzen? Private vs. geschäftliche Nutzung
Als Privatperson musst du dich steuerlich mit der Pendlerpauschale zufriedengeben, mit der dein Auto steuerliche Begünstigungen einfahren kann. Je mehr Kilometer du jeden Tag fährst, desto höher wird der Steuervorteil sein. Nur als Selbstständiger oder Unternehmer wirst du die Autoreparatur absetzen können. Als Teil des Umlaufvermögens verursacht ein Auto in dieser Hinsicht Betriebsausgaben, die die Steuerlast senken.
Die Autoreparatur absetzen kannst du im Grunde nur im Schadensfall, wobei auch hier genaue Bedingungen geregelt sind. So muss es sich um ein Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zur Einnahme des Mittagessens in Nähe der Arbeitsstätte, eine Umwegfahrt für die Betankung oder aber die Abholung weiterer Fahrer im Rahmen einer Fahrgemeinschaft handeln. Zu den Kosten im Schadensfall können abgesehen von der Reparatur auch Abschleppdienst, Mietwagen oder Verschrottungskosten gehören. Die erhaltene Versicherungsleistung ist abzuziehen. Steuerlich zu berücksichtigen sind also nur Kosten, die du zu tragen hast.
Kosten für Autoreparatur abtreten: ein anderes Thema
Wo wir gerade bei der Unfallschadenregulierung sind: Bist du in einen Unfall unverschuldet verwickelt und liegt mehr als ein Bagatellschaden vor (> 1.000 Euro Reparaturkosten), muss die gegnerische Versicherung die Werkstattkosten und weitere Schadenersatzansprüche wie Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Schadenersatz für Wertminderung etc. zahlen. Du kommst mit einer Unterschrift unter einer Abtretungserklärung mit den Kosten für den Gutachter bzw. die Autoreparatur dann gar nicht in Berührung. Mit einer Reparaturkostenübernahmeerklärung kann die Werkstatt ihre Kosten direkt mit der zuständigen Versicherung abrechnen.
Wie kann ich das Finanzamt an den Autokosten „beteiligen“?
Mit der Pendlerpauschale hast du eine Option, jeden gefahrenen Kilometer für Wege zur Arbeit steuerlich berücksichtigen zu können. Ist die Autoreparatur unter den genannten Umständen unfallbedingt, können Kosten abzüglich der Versicherungsleistung als Werbungskosten abgezogen werden. Das ist aber nur ein Sonderfall und keine Regel für Autoreparaturen. Unternehmen und Selbstständige können die Kosten für die Autoreparatur als Betriebsausgaben absetzen, wenn das Fahrzeug für die Leistungserbringung notwendig ist und somit zum Betriebsvermögen gehört. Auch vorzunehmende Abschreibungen bringen Steuervorteile mit sich, sofern es sich nicht um ein geleastes Fahrzeug handelt.
Fazit: So kannst du die Autoreparatur von der Steuer absetzen
Das Thema „Autoreparatur absetzen“ ist im Privatbereich nicht relevant, nur für Unternehmer bzw. Selbstständige. Auch wenn es nahe zu liegen scheint, fallen Werkstattbesuche nicht unter haushaltsnahe Dienstleistungen, sie lassen sich nicht wie eine Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen. Auch wenn die Werkstattrechnung unvorhergesehen sehr hoch ausfällt, ist das aus Sicht des Finanzamtes keiner steuerlicher Grund für eine so genannte außergewöhnliche Belastung. Wird ein Fahrzeug privat und geschäftlich genutzt, sind die Kosten ggf. anteilmäßig anzusetzen. Dieser Fall wird aber schon recht kompliziert, sodass du im Zweifelsfall (d)einen Steuerberater mit Blick auf die Absetzbarkeit von Kosten fragen solltest.