Wer mit seinem Fahrzeug ins europäische Ausland fährt, sollte sich im Vorfeld über die gültigen Verkehrsbestimmungen informieren. Denn Verstöße wie schnelles Fahren oder Alkohol am Steuer können in vielen Urlaubsländern schnell sehr teuer werden.
Der Automobilclub ADAC hat eine Tabelle der Bußgelder in relevanten Reiseländern zusammengestellt.
Niederlande erhöht Bußgelder drastisch
Die dramatischsten Änderungen zum vorherigen Jahr nahmen die Niederlande vor: Sie erhöhten zum Beginn des Jahres die Bußgelder im Schnitt um bis zu 40 Prozent. Wer beispielsweise in Holland über 50 km/h zu schnell fährt, bezahlt nun mindestens 510 Euro.
Alkohol und Raserei werden in Südeuropa höher bestraft
Auch eine Handvoll Promillegrenzen haben sich geändert. In Irland wurde der Wert von 0,8 auf 0,5 Promille reduziert. In Estland dürfen Fahrzeugführer jetzt mit 0,2 Promille Alkohol im Blut noch fahren, davor galt dort absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.
Grundsätzlich drohen Verkehrssündern auch in südeuropäischen Ländern hohe Strafen, gerade bei Alkohol am Steuer und bei Temposünden: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von 1,5 Promille oder mehr das Kfz beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Zudem werden dort für gewisse Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr, um ein Drittel höhere Gebühren erhoben.
Spitzenreiter bei Bußgeldhöhen ist Norwegen
Unbestrittene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind jedoch nach wie vor die skandinavischen Länder. Dies gilt gerade für Norwegen: Dort müssen zu schnelle Fahrer mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen. Falls Autofahrer eine rote Ampel überfahren oder unerlaubt überholen, sind 670 Euro zu bezahlen. Wer betrunken fährt, dem drohen Sanktionen von mindestens 770 Euro – im Sonderfall auch Gefängnis.
Überdies sollten Reisende wissen, dass in einigen Ländern die Geldbuße beträchtlich steigt, wenn sie nicht rasch bezahlt wird. Zum Beispiel verdoppeln sich in Griechenland die ohnehin hohen Bußgelder, falls Verkehrssünder nicht binnen zehn Tagen bezahlen.
Verstöße im EU-Ausland werden auch in Deutschland vollzogen
Touristen sollten nicht vergessen, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch Auswirkungen in Deutschland haben können. Seit 2010 werden nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollzogen. Dazu muss das Bußgeld einschließlich Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland allerdings nicht.