Jetzt zum Sommer lagern viele ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Von den rund 47 Millionen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nicht das gesamte Jahr unterwegs. Wer sein Gefährt jedoch nur ein paar Monate im Jahr verwendet, will sein Geld für Steuern und Versicherung auch nur für diese Zeit berappen. Mit einem Saisonkennzeichen ist das machbar. Der Autofahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur Abmeldung ist der Zeitraum der Zulassung dann Jahr für Jahr gültig.
Saisonzeitraum bei Schadenfreiheitsklasse beachten
Wer für sein Auto ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der untersten Schadenfreiheitsklasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag wenigstens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung erhalten die Fahrzeuge im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz. Dies ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn das Auto in der Winterzeit gestohlen wird.