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Kategorie: Allgemein

Neuzulassungen: E-Autos im Rückwärtsgang

E-Autos

Nur wenig Interesse an E-Autos regt sich bei den Endverbrauchern trotz der Prämie von 4.000 Euro.

Der Sommermonat Juli ist selten der stärkste Monat bei Neuzulassungen. Auch diesmal gibt der Markt nach. Besonders enttäuschend aber zeigte sich das Abschneiden der E-Autos, nachdem die Verbraucher seit dem 2. Juli eine Förderprämie von 4.000 Euro in Anspruch nehmen können. Bisher gingen bis zum 29. Juli lediglich 1523 Anträge für 84 förderfähige Modelle ein. Rund zwei Drittel davon seien reine Elektrofahrzeuge, ein Drittel Hybride. Trotz der Prämie in Höhe von 4.000 Euro ging der Absatz von Elektroautos mit 785 Stück um 18,4 Prozent zurück, meldet die Flensburger Behörde Kraftfahrtbundesamt. Damit bleibt das Interesse an E-Autos trotz der Förderung weit hinter den Erwartungen zurück. Ziele der Bundesregierung mit Hilfe der Förderung 300.000 E-Autos in den Verkehr zu bringen oder bis 2020 eine Million E-Autos auf die Straße zu bringen scheinen in weite Ferne gerückt.

Erwartungsgemäß ging die Anzahl der Neuzulassungen gegenüber dem Vormonat Juni um 17,9 Prozent zurück. Insgesamt wurden in Deutschland im vergangen Monat 278.866 Pkw neu zugelassen. Das sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 3,9 Prozent weniger als im Juli 2015. Im bisherigen Jahresverlauf bleibt aber immer noch ein Zuwachs 5,4 Prozent.

Neuzul Aug 2016 KBA

Quelle: KBA

Der Anteil deutscher Marken am Neuzulassungsgeschehen lag bei rund 64 Prozent. Mini mit einem Plus von 14,0 Prozent und Ford Ford mit 12,2 Prozent verzeichneten als einzige deutsche Marken nennenswerte Zugewinne. Anteilsstärkste deutsche Marke blieb Volkswagen mit 20,4 Prozent trotz einem Rückgang von 12,6 Prozent. Bei den Importmarken zeigten Lexus mit einem Plus von 83,0 Prozent, Jaguar mit 35,9 Prozent, Alfa Romeo mit 29,7 Prozent und Suzuki  mit 28,2 Prozent die größten Aufwärtsbewegungen.

51,1 Prozent der Neuzulassungen des vergangenen Monats waren Benziner, 47,1 Prozent Dieselmodelle. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß aller verkauften Pkw sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um -1,2 Prozent auf 127,9 Gramm pro Kilometer. 64,3 Prozent der Neuwagen wurden gewerblich zugelassen (-4,1 Prozent). Der Privatanteil lag mit 35,6 Prozent (-3,5 Prozent) ebenfalls unterhalb des Vorjahreswerts. In der bisherigen Jahresbilanz zeigte sich bei den gewerblichen ein Plus von 5,7 Prozent, bei den privaten ein Plus von 4,8 Prozent. Die stärksten Zuwächse bei den Neuzulassungen konnten die sogenannten Utilities (+28,1 Prozent) und SUV (+18,1 Prozent) im Segmentbereich aufweisen. Bei den Wohnmobilen (+7,6 Prozent), den Geländewagen (+4,0 Prozent) und den Kleinwagen (+0,9 Prozent) war ebenfalls ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahresmonat zu beobachten. Alle anderen Segmente verzeichneten einen Rückgang, wobei dieser im Segment der Oberklasse mit 34,2 Prozent am deutlichsten ausfiel.


Felgenaufbereitung: Und es geht doch!

Noch vor kurzem warnte der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) die Autofahrer davor, Leichtmetallräder reparieren zu lassen. Er meldete unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Felgenaufbereitung sei erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch sei nicht zulässig. „Dies stimmt so nicht“, hält die Cartec Autotechnik Fuchs GmbH aus Stuttgart dagegen. Sie versendete eine Pressemitteilung mit dem Hinweis „Es gibt gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren!“

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TÜV-geprüft und gesetzlich zulässig: die Alufelgen-Aufbereitung mit dem WheelDoctor.

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Düsseldorf: Ab Juli kommen Ventilwächter

Sogenannte Ventilwächter breiten sich auch in den Großstädten immer weiter aus. Wer in manchen Städten und Gemeinden seine Schulden nicht bezahlt, dem könnte demnächst die Luft aus dem Reifen gehen. Nun wendet auch die rheinische Metropole Düsseldorf diese Methode für säumige Zahler an.

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Der Ventilwächter im Einsatz – Sicherstellung des Autos durch die Behörden. Aus Kostengründen wird nicht abgeschleppt.

 

neue Methode um Steuersünder zur Begleichung der Schulden zu bewegen

 

Es sind vor allem die Finanzämter, die Ventilwächter einsetzen, um ihre Steuersünder zur Räson zu bringen. Beispielsweise, wenn die Knöllchen immer noch nicht bezahlt sind, oder die Hundesteuer, die Grundsteuer, Gewerbesteuer oder andere Abgaben für die Stadt. Und wenn die Schuldner Autos besitzen, müssen diese jetzt in Düsseldorf mit Ventilwächtern rechnen. Denn die Stadt will ab Juli härter gegen säumige Schuldner vorgehen. Ventilwächter sind kleine technische Geräte, die auf das Ventil gesteckt und verschlossen werden.  Ein nahezu perfekter Mechanismus sorgt dafür, dass durch die bei der Raddrehung unvermeidliche Fliehkraft die Druckstange im Reifenventil herunterdrückt. Das hat zur Folge, dass die Luft kontrolliert entweicht. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Bei dem Versuch den Ventilwächter gewaltsam zu entfernen wird das Ventil derart beschädigt, dass ebenfalls die Luft entweicht. So wird der Fahrer letztlich zum Anhalten gezwungen. Spätestens nach 600 Metern ist der Reifen so platt, dass ein Weiterfahren nicht mehr möglich ist.

 

Ventilwächter löst Pfandsiegel ab

 

Bisher galt ein anderes Verfahren: Die Vollstreckungsbeamten der Stadt haben ein Pfandsiegel angebracht. Nachteil für die Beamten: Der Wagen konnte damit dennoch weggefahren werden und einer Beschlagnahme entzogen werden. Mittlerweile ist diese Methode unter städtischen Behörden weit verbreitet. Die Herstellerfirma „Brief und Siegel GmbH“ aus Norderstedt (www.ventilwaechter.de) vertreibt die Geräte seit 2004 mit wachsendem Erfolg. Bedenken des ADAC, weil hier fremde Hand ans Auto gelegt wird, blieben ohne Erfolg. Im Gegenteil: mittlerweile liegen Gutachten vor, die die rechtstkräftige Anwendung bestätigen.

 

Sicherstellung durch Ventilwächter günstiger als Abschleppkosten

 

Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Lässt eine Behörde einen solchen Ventilwächter am Fahrzeug anbringen, so steht dies einer Sicherstellung des Fahrzeuges gleich. Lediglich aus Gründen der Kostenersparnis wird das Fahrzeug nicht abgeschleppt, sondern vor Ort bewegungsunfähig gemacht. Die Montage des Ventilwächters erfüllt somit den Tatbestand der dienstlichen Beschlagnahme. Ein widerrechtliches Entfernen der Ventilwächter erfüllt dadurch die Voraussetzungen des § 136 StGB und stellt einen Verstrickungsbruch dar. Diesem Verstoß haften die gleichen Rechtsfolgen wie dem wohl bekannteren Siegelbruch an (Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).

Allerdings gibt es eine Methode, sich von dem Ventilstöpsel zu befreien: Das Rad gegen das Ersatzrad tauschen – doch inzwischen wenden die Behörden immer zwei Ventilwächter an. Natürlich könnte man in eine Werkstatt gehen, Reifen abziehen und das Ventil herausschneiden (bei Gummi) oder absägen bzw. abflexen bei Stahl. Doch bei der Werkstatt klingeln dann die Alarmglocken, die es tunlichst vermeidet, sich an den Ventilwächtern zu schaffen zu machen. Denn auch die Werkstatt würde dann zur Rechenschaft herangezogen. In den NRW-Städten Wuppertal, Solingen und Krefeld werden die Ventilwächter anders als noch in Düsseldorf auch gegen GEZ-Schuldner eingesetzt. Da kommt was auf uns zu. Allerdings bietet der Hersteller die Ventilstopfen auch für jedermann an – als Diebstahlsicherung.


Eine Frage der Haftung

autonomes fahren

Das Auto fährt von selbst – Politik, Industrie und nicht zuletzt Versicherungen versprechen sich vom autonomen Fahren sinkende Unfallzahlen in Europa. Ein zentrales Problem liegt in der rechtlichen Absicherung. Wer trägt die Verantwortung, der Fahrer oder die Systeme?

Autos, die eine Parklücke erkennen können und von selbst einparken, die von selbst in der Spur bleiben und an einer roten Ampel anhalten, oder die selbständig im Parkhaus ein- und ausfahren – all das und noch viel mehr ist kein Science-Fiction mehr, sondern technisch bereits möglich und steht davor, Realität zu werden. Der Kern der Sache liegt aber weniger in der technischen Machbarkeit als in der juristischen Verantwortung. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage der Haftung. Anders gesprochen: Wer muss haften, wenn trotz aller Vorsicht und allem HighTech ein autonom fahrendes Auto einen Unfall verursacht, also jemandem überfährt im schlimmsten Falle? Diese grundsätzliche Frage wird derzeit in der Regierungskoalition kontrovers behandelt. Bisher, und so regelt es die Straßenverkehrsordnung bis heute, wird der Fahrer in die Verantwortung und damit auch in die Haftung genommen. Aber bisher kannte die Straßenverkehrsordnung auch keine selbstfahrenden Autos.

 

Kontroversen bei Gesetzesänderung

 

Die rechtliche Grundlage hätte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gern neu geregelt. Automatisierte Systeme sollten mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett ein Strategiepapier verabschiedet, aus dem hervorgeht, „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtsverletzung des Fahrers darstellt. Der Fahrer haftet demnach also nicht, sondern letztlich der Hersteller. Für Dobrindt lautet so das „innovationsfreundlichste“ Straßenverkehrsrecht der Welt. Es soll dem Autoland Deutschland auch einen technologischen Vorsprung und weiteren Fortschritt in Sachen Automatisierung und Vernetzung bewahren.

Sein Kabinettskollege und Justizminister Heiko Maas (SPD) lehnt allerdings eine Gesetzesänderung ab. Für ihn bleibt der Fahrer in der Verantwortung. Inwieweit das System bei einem Unfall verantwortlich ist, sollen seiner Meinung nach die Gerichte im Einzelfall klären. Der Fahrer ist demnach auch für die Systeme im autonomen Fahrzustand verantwortlich. Kritiker sehen in dieser Haltung eine Manifestation für den technologischen Rückschritt.


Reifentipps für Autofahrer

Die Wechselzeit ist die beste Gelegenheit einmal einen besonderen Blick auf die Reifen zu werfen. Dies tun die Autofahrer viel zu selten, hat Reifenhersteller Bridgestone in einer Studie festgestellt. Die Nachlässigkeit vieler Autofahrer fängt bei der Beachtung des Reifenalters an und hört beim Luftdruck längst noch nicht auf. Wir stellen deshalb die wichtigsten Punkte und Tipps zusammen, die (während dem Reifenwechsel) beachtenswert sind.

Tipps für Reifenpflege | Luftdruck der Reifen überprüfen | autoreparaturen.de

Der richtige Luftdruck muss sein. Es ist die Voraussetzung für eine sichere Fahrt.

 

Luftdruck wird unterschätzt

 

Unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung des Luftdrucks. Nur 24 Prozent der Befragten prüfen den Luftdruck monatlich, immerhin fünf Prozent verzichten komplett darauf, so die Studie. Reifenexperten empfehlen eine Kontrolle des Luftdrucks alle vier bis sechs Wochen. Andernfalls hat das Auswirkungen: Zu geringer Luftdruck verschlechtert die Seitenführung, verlängert den Bremsweg und nutzt den Reifen vor allem im Schulterbereich ab. Zu hoher Luftdruck erhöht den Verschleiß in der Profilmitte sowie die Gefahr von Aquaplaning.

 

ausreichend Profil muss vorhanden sein

 

Eine sichere Fahrt braucht Profil: Das lässt sich sehr einfach mit einer 1-Euro-Münze prüfen. Wenn der etwa 3mm breite goldene Rand im Profil verschwindet, ist noch genügend Profil vorhanden. Die gesetzliche Grenze liegt bei 1,6mm – gemessen an drei Stellen im Profil. Reifenfachleute empfehlen den Wechsel bei 3mm für Sommerreifen und 4mm bei Winterreifen.

 

DOT-Nummer verrät das Reifenalter

 

Reifen haben auch ein Haltbarkeitsdatum. Nach den Erkenntnissen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk sollten Autoreifen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer ablesen. Wer breite Schlappen liebt, kann in der Umrüstungszeit die Gelegenheit zum Wechsel nutzen. Meist sind für jedes Fahrzeug schon verschiedene Reifengrößen freigegeben. Welche das sind, lässt sich auf der Homepage verschiedener Reifenhersteller oder eben beim Händler des Vertrauens feststellen.