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Kategorie: Service

Was man über den TÜV so alles wissen sollte

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industrieblick/fotolia

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Alle Kraftfahrzeuge in der Europäischen Union müssen regelmäßig in Bezug auf ihre Fahrzeugsicherheit und ihre Motoremissionen geprüft werden. Aus diesem Grund müssen in Deutschland alle privaten KFZ – welche älter als vier Jahre sind – in Abständen von 24 Monaten getestet werden. Auf der Checkliste der Prüfer stehen rund 150 verschiedene Prüfpunkte. Dazu gehören unter anderem eine Untersuchung der Beleuchtungs- und Bremsanlage, sowie eine Untersuchung von Fahrgestell und Karosserie.

HU inklusive Probefahrt

Seit dem 01. Juli beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Außerdem wird die Plakette seit Juli nicht mehr rückdatiert. Wer die TÜV-Untersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern von bis zu 40 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem berechnen einige Prüforganisationen dann Mehrkosten von bis zu 20%, da bei überzogenem TÜV eine umfangreichere Prüfung vorgenommen wird. Deshalb sollten Sie auch aus Kostengründen die Einhaltung des richtigen Zeitraums beachten!

teure Nachprüfung sparen

Viele Werkstätten bieten vor dem Prüftermin eine kurze „Vorabuntersuchung“ an, sodass Sie Infos über auftretende Probleme am Fahrzeug erhalten und sich eine teurere Nachprüfung ersparen können.

Es empfiehlt sich, während der Untersuchung anwesend zu sein, da der Prüfer dann individuelle Hinweise auf möglicherweise auftretende Probleme an Ihrem Fahrzeug geben kann. Die Abgasuntersuchung wurde früher getrennt durchgeführt und ist seit 2010 ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Statt einer zusätzlichen Plakette gibt es heute lediglich ein Prüfprotokoll, welches die korrekten Abgaswerte bescheinigt.

Kosten für die HU

Der TÜV selbst kostet – je nach Prüforganisation und Bundesland – etwa 60 Euro. Dazu kommt noch die Gebühr für die Abgasuntersuchung, welche direkt mir durchgeführt werden muss. Diese kostet etwa 35 Euro.

Quelle: www.deine-autoreparatur.de


Sieben multifunktionale Öle aus der Spraydose im Vergleich

Renato Francia/ Fotolia

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Dieses Probleme kennen alle: Da hakt das Türschloss des Oldtimers und die Schraube am beschädigten Auspuff sitzt fest. Unschöne Teerflecken auf der Felge lösen sich beim alltäglichen Putzen genauso wenig wie die Kleberückstände der Vignette auf der Windschutzscheibe. Die rostige Heckenschere soll wieder auf Vordermann gebracht werden und die Fahrradkette benötigt dringend Schmierung. So verschieden die Aufgaben auch sein mögen, Multifunktionsöle verheißen in allen Fällen die Lösung. Aber was können die Öle wirklich?

 

Die sieben verschiedene Öle im Test

 

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hat sieben aktuelle Universalöle aus der Spraydose begutachtet. Testsieger wurde SX 90 plus von Sonax mit einem „sehr empfehlenswert“. Auf den nachfolgenden Plätzen folgen in der Gesamtbewertung aus Leistung und Preis die „empfehlenswerten“ Präparate Ballistol Universalöl gleichauf mit WD 40, gefolgt von CRC 5-56, Caramba 70 Multifunktions-Öl, Nigrin Performance Multi-Öl HyBrid sowie das „bedingt empfehlenswerte“ beko Universal-Öl B10.

 

Kriterien für die Öle

 

Die Warenprüfer der GTÜ haben in drei Kategorien äußerst unterschiedliche Fragen beantwortet. Wichtigstes Kriterium, die Wirkung der Universalöle: Wie gut sind Schmierung und Verschleißminderung, wie effektiv ist der Rostschutz? Wie sind Lösungs- und Kriechvermögen zu beurteilen sowie die Eignung als Kontaktspray? Darüber hinaus ging es aber auch um Fragen der Anwendung, beispielsweise in welchen Bereichen die Öle einzusetzen und wie ergiebig sie sind. Gesundheits-, Umwelt- und Materialverträglichkeit waren ebenfalls relevant.

 

Ergebnisse der Tests

 

Ballistol, welches sich mit geringem Wasserunterwanderungsvermögen als einziges Produkt zwar nicht wirklich als Kontaktspray für die Elektrik eignet, punktet dafür mit Vorzügen von der ökologischen Unbedenklichkeit bis hin zur desinfizierenden Tierpflege. Ebenso empfiehlt der Hersteller Ballistol auch für Leder. Sprödes und trockenes Leder werde erneut „weich und elastisch“. Doch Vorsicht: Bei der Prüfung der Materialverträglichkeit ergaben alle Öle auf Leder ein dunkleres Erscheinungsbild, weswegen zumindest für helle Tierhaut farbneutrale Spezialpflegesubstanzen den Universalölen wohl vorzuziehen sind.

Überhaupt stellten die GTÜ-Tester fest, dass Universalöle ihre Aufgaben im Standardfall durchaus zufrieden stellend lösen, aber Spezialmittel auch für weitere, schwierige Anwendungsfälle oft nicht ersetzbar sind. So sorgen zumindest die besseren Universalöle zwar für einen recht ordentlichen Rostschutz unter nicht allzu harten Bedingungen eines Schnellrosttests mit dreiprozentiger Salzlösung. Auf der anderen Seite versagen sie alle unter der Extrembebelastung eines tagelangen Salzsprühtests nach DIN-Norm mit beinahe doppelt so hohem Salzgehalt.

Analoges gilt für die Schmierfähigkeit und Verschleißminderung der Universalöle. Beispiel Antriebsketten, welche extremen Belastungen ausgesetzt sind: Bei einschlägigen Verschleißmessungstests schneiden Spezialprodukte zur Kettenschmierung bedeutend besser ab als die Alleskönner. Das hindert Sonax nicht daran, sein SX 90 plus insonderheit auch dafür zu empfehlen. Original-Ton Sonax: „Schmiert dauerhaft Fahrrad- und Motorradketten“. Immerhin: Im Testfeld der Universalöl-Konkurrenten lieferte Sonax in der Tat in diesem Punkt das beste Resultat und sicherte sich so durch den Vorsprung in Sachen Schmierfähigkeit und Rostschutz am Ende auch das Qualitätssiegel „Testsieger GTÜ“.


Saisonkennzeichen: An die Schadenfreiheitsklasse denken

Björn Wylezich / fotolia

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Jetzt zum Sommer lagern viele ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Von den rund 47 Millionen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nicht das gesamte Jahr unterwegs. Wer sein Gefährt jedoch nur ein paar Monate im Jahr verwendet, will sein Geld für Steuern und Versicherung auch nur für diese Zeit berappen. Mit einem Saisonkennzeichen ist das machbar. Der Autofahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur Abmeldung ist der Zeitraum der Zulassung dann Jahr für Jahr gültig.

Saisonzeitraum bei Schadenfreiheitsklasse beachten

Wer für sein Auto ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der untersten Schadenfreiheitsklasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag wenigstens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung erhalten die Fahrzeuge im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz. Dies ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn das Auto in der Winterzeit gestohlen wird.


Auto Polituren im Test

trendobjects / fotolia

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Der Frühling lässt nicht mehr lange auf sich warten, doch der Lack strahlt noch nicht in einem sonnigen Glanz.

Das letzte halbe Jahr war nervenzehrend fürs Autoblech: Streusalz und starker Wintermatsch haben den Lack leiden lassen, der Glanz ist verschwunden. Es ist Zeit für eine Politur. Aber welches ist das Beste? Die Auswahl ist groß. Am effektivsten ist ein Kombinationsprodukt aus Politur und Wachs. Der Vorteil ist klar: Der Schleifmittelanteil sorgt für einen frischen Glanz, während parallel dazu Wachs den Autolack versiegelt. Das spart einen Arbeitsgang, denn Polieren ist anstrengend.

Beurteilt wurden Handhabung, Glanz sowie Haltbarkeit des Wachsauftrags. Ins Endergebnis fließt außer den reinen Qualitätskriterien außerdem auch der Preis ein. Gewonnen hat am Ende das teuerste Produkt im Test, A1 Polish & Wax von Dr. Wack. Beim preisgünstigsten Mittel von Liqui Moly gilt es, deutliche Abstriche bei der Dauerhaftigkeit in Kauf zu nehmen.


Schnelles Fahren im Urlaub kann teuer werden

Juice Images / fotolia

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Wer mit seinem Fahrzeug ins europäische Ausland fährt, sollte sich im Vorfeld über die gültigen Verkehrsbestimmungen informieren. Denn Verstöße wie schnelles Fahren oder Alkohol am Steuer können in vielen Urlaubsländern schnell sehr teuer werden.

Der Automobilclub ADAC hat eine Tabelle der Bußgelder in relevanten Reiseländern zusammengestellt.

Niederlande erhöht Bußgelder drastisch

Die dramatischsten Änderungen zum vorherigen Jahr nahmen die Niederlande vor: Sie erhöhten zum Beginn des Jahres die Bußgelder im Schnitt um bis zu 40 Prozent. Wer beispielsweise in Holland über 50 km/h zu schnell fährt, bezahlt nun mindestens 510 Euro.

Alkohol und Raserei werden in Südeuropa höher bestraft

Auch eine Handvoll Promillegrenzen haben sich geändert. In Irland wurde der Wert von 0,8 auf 0,5 Promille reduziert. In Estland dürfen Fahrzeugführer jetzt mit 0,2 Promille Alkohol im Blut noch fahren, davor galt dort absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.

Grundsätzlich drohen Verkehrssündern auch in südeuropäischen Ländern hohe Strafen, gerade bei Alkohol am Steuer und bei Temposünden: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von 1,5 Promille oder mehr das Kfz beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Zudem werden dort für gewisse Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr, um ein Drittel höhere Gebühren erhoben.

Spitzenreiter bei Bußgeldhöhen ist Norwegen

Unbestrittene Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind jedoch nach wie vor die skandinavischen Länder. Dies gilt gerade für Norwegen: Dort müssen zu schnelle Fahrer mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen. Falls Autofahrer eine rote Ampel überfahren oder unerlaubt überholen, sind 670 Euro zu bezahlen. Wer betrunken fährt, dem drohen Sanktionen von mindestens 770 Euro – im Sonderfall auch Gefängnis.

Überdies sollten Reisende wissen, dass in einigen Ländern die Geldbuße beträchtlich steigt, wenn sie nicht rasch bezahlt wird. Zum Beispiel verdoppeln sich in Griechenland die ohnehin hohen Bußgelder, falls Verkehrssünder nicht binnen zehn Tagen bezahlen.

Verstöße im EU-Ausland werden auch in Deutschland vollzogen

Touristen sollten nicht vergessen, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland auch Auswirkungen in Deutschland haben können. Seit 2010 werden nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollzogen. Dazu muss das Bußgeld einschließlich Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland allerdings nicht.