Noch vor kurzem warnte der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) die Autofahrer davor, Leichtmetallräder reparieren zu lassen. Er meldete unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Felgenaufbereitung sei erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch sei nicht zulässig. „Dies stimmt so nicht“, hält die Cartec Autotechnik Fuchs GmbH aus Stuttgart dagegen. Sie versendete eine Pressemitteilung mit dem Hinweis „Es gibt gesetzlich zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren!“
Düsseldorf: Ab Juli kommen Ventilwächter
Sogenannte Ventilwächter breiten sich auch in den Großstädten immer weiter aus. Wer in manchen Städten und Gemeinden seine Schulden nicht bezahlt, dem könnte demnächst die Luft aus dem Reifen gehen. Nun wendet auch die rheinische Metropole Düsseldorf diese Methode für säumige Zahler an.
neue Methode um Steuersünder zur Begleichung der Schulden zu bewegen
Es sind vor allem die Finanzämter, die Ventilwächter einsetzen, um ihre Steuersünder zur Räson zu bringen. Beispielsweise, wenn die Knöllchen immer noch nicht bezahlt sind, oder die Hundesteuer, die Grundsteuer, Gewerbesteuer oder andere Abgaben für die Stadt. Und wenn die Schuldner Autos besitzen, müssen diese jetzt in Düsseldorf mit Ventilwächtern rechnen. Denn die Stadt will ab Juli härter gegen säumige Schuldner vorgehen. Ventilwächter sind kleine technische Geräte, die auf das Ventil gesteckt und verschlossen werden. Ein nahezu perfekter Mechanismus sorgt dafür, dass durch die bei der Raddrehung unvermeidliche Fliehkraft die Druckstange im Reifenventil herunterdrückt. Das hat zur Folge, dass die Luft kontrolliert entweicht. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Bei dem Versuch den Ventilwächter gewaltsam zu entfernen wird das Ventil derart beschädigt, dass ebenfalls die Luft entweicht. So wird der Fahrer letztlich zum Anhalten gezwungen. Spätestens nach 600 Metern ist der Reifen so platt, dass ein Weiterfahren nicht mehr möglich ist.
Ventilwächter löst Pfandsiegel ab
Bisher galt ein anderes Verfahren: Die Vollstreckungsbeamten der Stadt haben ein Pfandsiegel angebracht. Nachteil für die Beamten: Der Wagen konnte damit dennoch weggefahren werden und einer Beschlagnahme entzogen werden. Mittlerweile ist diese Methode unter städtischen Behörden weit verbreitet. Die Herstellerfirma „Brief und Siegel GmbH“ aus Norderstedt (www.ventilwaechter.de) vertreibt die Geräte seit 2004 mit wachsendem Erfolg. Bedenken des ADAC, weil hier fremde Hand ans Auto gelegt wird, blieben ohne Erfolg. Im Gegenteil: mittlerweile liegen Gutachten vor, die die rechtstkräftige Anwendung bestätigen.
Sicherstellung durch Ventilwächter günstiger als Abschleppkosten
Die Rechtslage sieht folgendermaßen aus: Lässt eine Behörde einen solchen Ventilwächter am Fahrzeug anbringen, so steht dies einer Sicherstellung des Fahrzeuges gleich. Lediglich aus Gründen der Kostenersparnis wird das Fahrzeug nicht abgeschleppt, sondern vor Ort bewegungsunfähig gemacht. Die Montage des Ventilwächters erfüllt somit den Tatbestand der dienstlichen Beschlagnahme. Ein widerrechtliches Entfernen der Ventilwächter erfüllt dadurch die Voraussetzungen des § 136 StGB und stellt einen Verstrickungsbruch dar. Diesem Verstoß haften die gleichen Rechtsfolgen wie dem wohl bekannteren Siegelbruch an (Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
Allerdings gibt es eine Methode, sich von dem Ventilstöpsel zu befreien: Das Rad gegen das Ersatzrad tauschen – doch inzwischen wenden die Behörden immer zwei Ventilwächter an. Natürlich könnte man in eine Werkstatt gehen, Reifen abziehen und das Ventil herausschneiden (bei Gummi) oder absägen bzw. abflexen bei Stahl. Doch bei der Werkstatt klingeln dann die Alarmglocken, die es tunlichst vermeidet, sich an den Ventilwächtern zu schaffen zu machen. Denn auch die Werkstatt würde dann zur Rechenschaft herangezogen. In den NRW-Städten Wuppertal, Solingen und Krefeld werden die Ventilwächter anders als noch in Düsseldorf auch gegen GEZ-Schuldner eingesetzt. Da kommt was auf uns zu. Allerdings bietet der Hersteller die Ventilstopfen auch für jedermann an – als Diebstahlsicherung.
Eine Frage der Haftung
Autos, die eine Parklücke erkennen können und von selbst einparken, die von selbst in der Spur bleiben und an einer roten Ampel anhalten, oder die selbständig im Parkhaus ein- und ausfahren – all das und noch viel mehr ist kein Science-Fiction mehr, sondern technisch bereits möglich und steht davor, Realität zu werden. Der Kern der Sache liegt aber weniger in der technischen Machbarkeit als in der juristischen Verantwortung. Es geht schlicht und ergreifend um die Frage der Haftung. Anders gesprochen: Wer muss haften, wenn trotz aller Vorsicht und allem HighTech ein autonom fahrendes Auto einen Unfall verursacht, also jemandem überfährt im schlimmsten Falle? Diese grundsätzliche Frage wird derzeit in der Regierungskoalition kontrovers behandelt. Bisher, und so regelt es die Straßenverkehrsordnung bis heute, wird der Fahrer in die Verantwortung und damit auch in die Haftung genommen. Aber bisher kannte die Straßenverkehrsordnung auch keine selbstfahrenden Autos.
Kontroversen bei Gesetzesänderung
Die rechtliche Grundlage hätte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gern neu geregelt. Automatisierte Systeme sollten mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett ein Strategiepapier verabschiedet, aus dem hervorgeht, „dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtsverletzung des Fahrers darstellt. Der Fahrer haftet demnach also nicht, sondern letztlich der Hersteller. Für Dobrindt lautet so das „innovationsfreundlichste“ Straßenverkehrsrecht der Welt. Es soll dem Autoland Deutschland auch einen technologischen Vorsprung und weiteren Fortschritt in Sachen Automatisierung und Vernetzung bewahren.
Sein Kabinettskollege und Justizminister Heiko Maas (SPD) lehnt allerdings eine Gesetzesänderung ab. Für ihn bleibt der Fahrer in der Verantwortung. Inwieweit das System bei einem Unfall verantwortlich ist, sollen seiner Meinung nach die Gerichte im Einzelfall klären. Der Fahrer ist demnach auch für die Systeme im autonomen Fahrzustand verantwortlich. Kritiker sehen in dieser Haltung eine Manifestation für den technologischen Rückschritt.
Reifentipps für Autofahrer
Die Wechselzeit ist die beste Gelegenheit einmal einen besonderen Blick auf die Reifen zu werfen. Dies tun die Autofahrer viel zu selten, hat Reifenhersteller Bridgestone in einer Studie festgestellt. Die Nachlässigkeit vieler Autofahrer fängt bei der Beachtung des Reifenalters an und hört beim Luftdruck längst noch nicht auf. Wir stellen deshalb die wichtigsten Punkte und Tipps zusammen, die (während dem Reifenwechsel) beachtenswert sind.
Luftdruck wird unterschätzt
Unterschätzt wird beispielsweise die Bedeutung des Luftdrucks. Nur 24 Prozent der Befragten prüfen den Luftdruck monatlich, immerhin fünf Prozent verzichten komplett darauf, so die Studie. Reifenexperten empfehlen eine Kontrolle des Luftdrucks alle vier bis sechs Wochen. Andernfalls hat das Auswirkungen: Zu geringer Luftdruck verschlechtert die Seitenführung, verlängert den Bremsweg und nutzt den Reifen vor allem im Schulterbereich ab. Zu hoher Luftdruck erhöht den Verschleiß in der Profilmitte sowie die Gefahr von Aquaplaning.
ausreichend Profil muss vorhanden sein
Eine sichere Fahrt braucht Profil: Das lässt sich sehr einfach mit einer 1-Euro-Münze prüfen. Wenn der etwa 3mm breite goldene Rand im Profil verschwindet, ist noch genügend Profil vorhanden. Die gesetzliche Grenze liegt bei 1,6mm – gemessen an drei Stellen im Profil. Reifenfachleute empfehlen den Wechsel bei 3mm für Sommerreifen und 4mm bei Winterreifen.
DOT-Nummer verrät das Reifenalter
Reifen haben auch ein Haltbarkeitsdatum. Nach den Erkenntnissen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk sollten Autoreifen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer ablesen. Wer breite Schlappen liebt, kann in der Umrüstungszeit die Gelegenheit zum Wechsel nutzen. Meist sind für jedes Fahrzeug schon verschiedene Reifengrößen freigegeben. Welche das sind, lässt sich auf der Homepage verschiedener Reifenhersteller oder eben beim Händler des Vertrauens feststellen.
Originalgetreue Reifen für Porsche-Klassiker
Klassik-Fans kennen das Problem. Für die schönsten Oldtimer sind die originalen Reifen einfach nicht mehr zu bekommen, weil sie nicht mehr produziert werden. Da hat sich die Dimension durch ein anderes Querschnittsverhältnis stark verändert und eine Umrüstung entspricht eben nicht der Originaltreuen – ein schwer zu lösender Fall. Die Freunde klassischer Porsche können da jetzt aufatmen. Gemeinsam mit dem Autohersteller hat sich Pirelli diese Nische vorgenommen und für alte Porsche neue Reifen im klassischen Look aufgelegt.
Immerhin seien noch 70 Prozent der jemals gebauten Porsche in einem fahrbaren Zustand, behauptet der Zuffenhausener Sportwagenhersteller. Das ergibt dann doch einen nennenswerten Bedarf an passenden Reifen für die Oldtimer-Gemeinde. Also hat Porsche unter anderem mit Reifenhersteller Pirelli zahlreiche auf die jeweilige Fahrzeug-Generation abgestimmte Pneus entwickelt. Diese Reifen gleichen in puncto Optik und Profildesign den historischen Originalen, wie ein Ei dem anderen. In Sachen Fahreigenschaften aber sind sie vergleichbar mit modernen Reifen-Generationen.
Neuauflage von Pirelli für Porsche Oldtimer
So stehen 32 neue Reifenempfehlungen für Porsche Modellreihen der Jahre 1959 bis 2005 zur Verfügung. Die Reifentypen Pirelli CN36, P7 und P Zero Rosso werden in einer Neuauflage mit originalem Profil angeboten. Und zwar getestet und mit höheren Weihen versehen vom ehemaligen Rallye-Weltmeister Walter Röhrl. Damit ist die Porsche-Gemeinde versorgt. Für den Ur-Porsche 356 über die frühen 911er der Baujahre 1959 bis 2005, darunter die Modelle 964, 993 und 996 sowie die Transaxle-Baureihen 924, 928, 944 und 968 sind wieder Reifen erhältlich. Und weil alle Reifen geprüft sind, wie in der Erstausrüstung, tragen die Klassiker-Pneus auch die bekannte Porsche-Spezifizierung „N“ auf der Reifenflanke.
moderne Pneus im Oldtimer-Look
Äußerlich Klassiker sind die neuen Pneus innerlich auf der Höhe der Zeit. Die tragende Struktur entspricht im Aufbau aktuellen Reifenkarkassen. Auch die Gummimischung verfügt über die Zusätze der heutigen Reifentechnologie. Das Ergebnis sind niedriger Rollwiderstand und hohe Haftungswerte auf trockenem und nassem Grund. So kommen die Oldtimer doch noch in den Genuss der neuesten Reifentechnik – was die Klassiker noch einmal aufwertet. Walter Röhrl über die Vorteile der neu entwickelten Reifen: „Ganz so rund und ausgeglichen waren die Fahreigenschaften in früheren Jahren dann doch nicht. Die neuen Reifengeneration passt zur Fahrweise eines anspruchsvollen Sportwagens besser denn je.“
Reifen für den historischen Motorsport
Neben den Oldtimer- und Youngtimer-Reifen für den normalen Straßeneinsatz hat Porsche spezielle Pneus für den Einsatz im historischen Motorsport entwickelt. So ist der als Semi-Slick ausgelegte P Zero Trofeo R in den gängigen Größen zwischen 16 und 18 Zoll lieferbar. Dieser Reifen ist speziell für den Einsatz im historischen Motorsport – etwa für den Rundstrecken- oder Rallye-Einsatz – und auf die damit verbundenen hohen thermischen Belastungen ausgelegt.