Ein Autounfall ist immer ein unerfreuliches und mit Aufregung verbundenes Ereignis. Zum Glück bleibt es meistens bei Blechschäden. Viele Unfallbeteiligten wissen oft nicht, wie sie sich am Unfallort und bei der Schadenmeldung gegenüber der Kfz-Versicherung richtig verhalten sollen. In der Aufregung wird auch manches vergessen. Hier sind einige Tipps.
1. Unfallstelle sichern und Hilfe holen
Die ersten Maßnahmen gelten natürlich der Sicherung der Unfallstelle und der Hilfe für Verletzte. Einschalten der Warnblinkanlage und Aufstellen des Warndreiecks, notfalls erste Hilfe leisten und das Rufen von Polizei und ggf. Feuerwehr oder Rettungsdienst gehören selbstverständlich dazu. Bei Bagatellschäden ist es nicht unbedingt erforderlich, wohl aber nützlich, die Polizei zu rufen. Auf keinen Fall dürfen Sie sich von der Unfallstelle entfernen, denn dies gilt als Fahrerflucht und ist strafbar. Bei reinen Blechschäden sollten Sie dafür sorgen, dass der Verkehrsfluss nicht unnötig behindert wird.
2. Unfall aufnehmen
Als nächstes geht es darum, den Unfall aufzunehmen. Wenn Sie keine Polizei rufen, sollten Sie unbedingt ein Unfallprotokoll anfertigen. Dies ist wichtig für die Anerkennung durch die Kfz-Versicherung. Hierfür gibt es Vordrucke, zum Beispiel den Europäischen Unfallbericht. Mit dem Unfallprotokoll erfassen Sie die wichtigsten Daten der Unfallbeteiligten, der beschädigten Fahrzeuge, zur Versicherung und zum Unfallhergang. Wenn möglich, fügen Sie auch Fotos von der Unfallstelle bei. Das Protokoll sollte vom Verursacher und vom Geschädigten unterzeichnet sein.
3. Umgehende Schadenmeldung
Die betroffenen Versicherungen sollten von den Unfallbeteiligten möglichst umgehend, am besten noch am Unfallort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Unfall verständigt werden. Als Geschädigter können Sie den Schaden auch der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers selbst melden. Sie müssen nicht warten, bis der Unfallgegner seine Meldung eingereicht hat. Sie können dann die Reparatur in der Werkstatt in die Wege leiten. Mit einer Reparaturkosten-Übernahmeerklärung können Sie eine direkte Abrechnung der Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung erreichen. Das erspart Ihnen Verwaltungsaufwand.
4. Schadenservice nutzen
Als Unfallverursacher sollten Sie vor einer Reparatur mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie an eine bestimmte Werkstatt gebunden sind. Viele Kfz-Versicherungen und Tarife sehen dies vor. Ansonsten können Sie eine Werkstatt Ihrer Wahl nutzen. Sie müssen sich dann selbst um die Reparatur Ihres Wagens kümmern. Manche Versicherungen, wie der Direktversicherer Allsecur, bieten ihren Kunden aber auch ein Rundum-Sorglos-Paket an (mehr Informationen dazu finden Sie hier). Dabei organisiert die Versicherung die Reparatur in einer qualifizierten Partner-Werkstatt und bietet weitere Leistungen wie einen Hol- und Bring-Service, erweiterte Werkstattgarantien, kostenlose Reinigung u. a. an. Wenn Sie im Fall des Falles Ruhe bewahren und die richtigen Schritte einleiten, können Sie sich viel unnötigen Ärger und Aufwand ersparen.