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Starthilfe: So geht es richtig

Starthilfe in 5 Schritten - so funktioniert es

Horst Schmidt / fotolia

Jedes Jahr im Winter dasselbe Bild: Wegen entkräfteter Batterien sind die Pannendienste im Dauereinsatz. Selbstverständlich kann man sich auch selbst helfen, Starthilfe sei Dank und wir erklären in diesem Artikel wie die Starthilfe funktioniert.

Drei Dinge sind laut dem Akkuspezialisten Johnson Controls bei der Starthilfe besonders relevant: Die Batterien von Spender- und Pannenfahrzeug müssen über dieselbe Nennspannung verfügen, die Starthilfekabel müssen in der korrekten Reihenfolge angeschlossen werden. Und der Motor des Spenderautos muss laufen, bevor am Pannenfahrzeug der Zündschlüssel gedreht wird, um einer Entladung der Spenderbatterie vorzubeugen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Schaltung oder Automatik im Leerlauf stehen muss, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Als nächstes wird in beiden Fahrzeugen die Zündung ausgeschaltet. Alle zusätzlichen Stromverbraucher wie Radio, Sitzheizung oder beheizbare Heckscheibe müssen in beiden Autos ausgeschaltet sein, um dem Motor den höchstmöglichen Kaltstartstrom zur Verfügung zu stellen, welchen er zum Starten benötigt. Beim Installieren der Starthilfekabel ist die Reihenfolge sehr wichtig, um eine Funkenbildung zu vermeiden.

  1. Das rote Starthilfekabel an den Pluspol der entladenen Autobatterie anklemmen.
  2. Danach das andere, freie Ende des roten Starthilfekabels mit dem Pluspol der Spenderbatterie verbinden.
  3. Das schwarze Kabel am Minuspol der Batterie des Spenderfahrzeugs anbringen.
  4. Anschließend das freie Ende des schwarzen Kabels an einer unlackierten Stelle im Motorraum des Pannenfahrzeugs montieren, zum Beispiel am Motorblock.

Hinweise für das Überbrücken findet man im Bordhandbuch

Dabei sind die Hinweise der Fahrzeughersteller im Bordhandbuch einzusehen: Wenn der Hersteller einen besonderen Fremdstartpunkt für den Plus- und/oder Minuspol vorsieht, ist dieser zu verwenden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kabel nicht in den Bereich des Lüfters oder des Keilriemens kommen. Danach wird der Motor des Spenderfahrzeugs angelassen. So wird gewährleistet, dass der für die Starthilfe erforderliche Strom aus der Lichtmaschine und nicht aus der Batterie kommt und dadurch die Batterie des helfenden Fahrzeugs möglichst wenig belastet wird. Erst wenn der Motor des Spenderfahrzeugs läuft, darf das Pannenfahrzeug angelassen werden. Daraufhin sollte man es über eine größere Distanz bewegen, damit die Batterie erneut geladen wird.

Besonderheiten bei Start-Stopp-Systemen

Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-System ist der grundlegende Starthilfevorgang identisch. Jedoch müssen folgende Besonderheiten beachtet werden: Start-Stopp-Fahrzeuge besitzen ein Batteriemanagementsystem, welches am Minuspol der Batterie angeschlossen ist. Das schwarze Starthilfekabel sollte daher am Motorblock angeschlossen werden beziehungsweise an einer gekennzeichneten Stelle im Motorraum. Für das rote Starthilfekabel gibt es normalerweise  einen so genannten Fremdstartpunkt (siehe Bordhandbuch), der meist mit einer roten Kappe gekennzeichnet ist.


Volkswagen und FAW möchten Partnerschaft fortführen

Im Frühjahr haben die Partner nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins „Capital” zwar noch beteuert, das Gemeinschaftsunternehmen über das Jahr 2016 hinaus weiterführen zu wollen, doch seitdem seien die Verhandlungen ins Stocken geraten.

 

Verhandlungsverzögerung zwischen FAW und VW

 

Anlass für die Verzögerung sind laut dem Bericht einige Streitpunkte: So soll FAW Konstruktionspläne für VW-Motoren und -Getriebe entwendet und etwa 30 Talente beim deutschen Partner abgeworben haben. Unstimmigkeiten soll es ebenso über die Verteilung des Gewinns geben. Gemeinsam mit seiner Tochter Audi besitzt der Volkswagen-Konzern 40 Prozent am Gemeinschaftsunternehmen. Die Deutschen möchten gerne auf 50 Prozent aufstocken, worauf sich FAW aber nicht einlassen wolle. Wie das Magazin weiter berichtet, soll jetzt der Audi-Manager Jürgen Unser Bewegung in die Gespräche bringen.

Zu dem Bericht gibt es auf Seite von Volkswagen keinen Kommentar, ein VW-Sprecher bestätigte aber gegenüber der AUTOMOBIL PRODUKTION laufende Verhandlungen mit FAW: „Volkswagen und FAW haben angekündigt, nach mehr als 20 erfolgreichen Jahren die Laufzeit des Gemeinschaftsunternehmens FAW-Volkswagen zu verlängern. Wir prüfen aktuell verschiedene Möglichkeiten, wie wir unsere Zusammenarbeit ausbauen können und uns so damit positionieren, dass wir langfristig am Marktwachstum partizipieren und unsere Spitzenposition in der chinesischen Automobilindustrie festigen.

Ein eventuelles Zerwürfnis könnte für Volkswagen katastrophale Folgen haben. Mehr als eine Million Autos produzieren die Wolfsburger alleine in diesem Jahr mit FAW, unter anderem markenstarke Modelle der Premiummarke Audi. Eine neue Fabrik zur Fertigung des A3 in China soll ab 2013 in Betrieb genommen werden.


Markttransparenzstelle für Spritpreise nun beschlossen

Sandor Jackal / fotolia

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Spritpreise vorab vergleichen

 

Zukünftig sollen Autofahrer bereits vor der Fahrt zur Tankstelle die Spritpreise vergleichen können. Die Grundlage dafür legt der Beschluss des Bundestages, eine so genannte Markttransparenzstelle einzurichten. Diese verpflichtet Tankstellenbetreiber, ihre gegenwärtigen Spritpreise sowie Änderungen zu melden. Die Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt ist nach Auffassung des ADAC ein wichtiger Beitrag und das optimale Mittel, den Wettbewerb auf dem deutschen Kraftstoffmarkt zugunsten der Verbraucher essentiell zu verbessern.

 

Weitere Infos müssen die Tankstellen noch nicht veröffentlichen

 

Demnächst müssen alle Tankstellenbetreiber dem Kartellamt ihre aktuellen Kraftstoffpreise zur Verfügung stellen. Der ursprüngliche Plan, von den Mineralölkonzernen auch die Einkaufspreise und -mengen für Kraftstoffe einzutreiben, wurde wieder fallengelassen. Die konkrete Umsetzung des Gesetzes muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Damit wollen die Wettbewerbshüter neue Erfahrungen über die dem Tankstellenmarkt vorgelagerten Stufen gewinnen. Die erste Sektoruntersuchung, welche im vergangenen Jahr präsentiert wurde, hatte gezeigt, dass auf dem Kraftstoffmarkt beträchtliche Wettbewerbshindernisse bestehen.


Die GTÜ testet Poliermaschinen

GTÜ testet Poliermaschinen / nfokon / fotolia

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Wie bekomme ich meinen stumpfen Autolack erneut auf Hochglanz? Wer sich knochenharte Handarbeit sparen will, der greift zu einer Poliermaschine. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat acht Poliermaschinen geprüft – von der billigen Exzentermaschine bis zum Rotationspolierer mit Profianspruch.

 

Testsieger der GTÜ

 

Sieger wurde die Elektro – Poliermaschine 7 PM 03 von Kunzer, die mit knapp über 100 Euro vor allem im Preis-/Leistungsverhältnis punktete. Dicht dahinter folgt die beinahe dreimal so teure AEG PE 150, die Maßstäbe in Sachen Anwendung sowie Wirkung setzt. Beide Produkte erhielten ein „sehr empfehlenswert“. Immerhin „empfehlenswert“ ist nach GTÜ die rund 250 Euro teure Flex PE 14-3 125.

Auf den Plätzen vier und fünf liegen die eindeutig „glanzloseren“ Rotationspolierer Einhell BT-PO 1100E und DEMA PM 180 um 60 Euro.

Auf den hinteren Rängen landen die drei Exzentermaschinen in der 20-Euro-Klasse von Parkside, Budget und Cartrend. Von diesen Billiggeräten aus dem Baumarkt sollte man sich fern halten, so GTÜ.

 

Test mit 12 Einzelwertungen

 

Die Prüfung beinhaltete zwölf Einzelwertungen in den Kapiteln Ausstattung, Anwendung, Wirkung und Preis. Beim Kauf einer Poliermaschine sollten Kunden auf ein genügend langes Kabel (vier Meter und mehr) achten. Um Arbeiten an komplex geformten Fahrzeugteilen nicht zu erschweren, darf der Polierteller außerdem nicht zu groß ausfallen. Für ein gutes Polierergebnis ist es ratsam, die Drehzahl variieren zu können.


Was man über den TÜV so alles wissen sollte

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industrieblick/fotolia

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Alle Kraftfahrzeuge in der Europäischen Union müssen regelmäßig in Bezug auf ihre Fahrzeugsicherheit und ihre Motoremissionen geprüft werden. Aus diesem Grund müssen in Deutschland alle privaten KFZ – welche älter als vier Jahre sind – in Abständen von 24 Monaten getestet werden. Auf der Checkliste der Prüfer stehen rund 150 verschiedene Prüfpunkte. Dazu gehören unter anderem eine Untersuchung der Beleuchtungs- und Bremsanlage, sowie eine Untersuchung von Fahrgestell und Karosserie.

HU inklusive Probefahrt

Seit dem 01. Juli beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Außerdem wird die Plakette seit Juli nicht mehr rückdatiert. Wer die TÜV-Untersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit Bußgeldern von bis zu 40 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem berechnen einige Prüforganisationen dann Mehrkosten von bis zu 20%, da bei überzogenem TÜV eine umfangreichere Prüfung vorgenommen wird. Deshalb sollten Sie auch aus Kostengründen die Einhaltung des richtigen Zeitraums beachten!

teure Nachprüfung sparen

Viele Werkstätten bieten vor dem Prüftermin eine kurze „Vorabuntersuchung“ an, sodass Sie Infos über auftretende Probleme am Fahrzeug erhalten und sich eine teurere Nachprüfung ersparen können.

Es empfiehlt sich, während der Untersuchung anwesend zu sein, da der Prüfer dann individuelle Hinweise auf möglicherweise auftretende Probleme an Ihrem Fahrzeug geben kann. Die Abgasuntersuchung wurde früher getrennt durchgeführt und ist seit 2010 ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Statt einer zusätzlichen Plakette gibt es heute lediglich ein Prüfprotokoll, welches die korrekten Abgaswerte bescheinigt.

Kosten für die HU

Der TÜV selbst kostet – je nach Prüforganisation und Bundesland – etwa 60 Euro. Dazu kommt noch die Gebühr für die Abgasuntersuchung, welche direkt mir durchgeführt werden muss. Diese kostet etwa 35 Euro.

Quelle: www.deine-autoreparatur.de