Auf dem Papier sind unsere Autos stets sparsamer. Doch ermittelt werden diese Werte meist auf dem Prüfstand, also fernab jedweder normalen Fahrweise. Darf man seinen Neuwagen zurückgeben, wenn der Verbrauch in der Realität zu hoch ist?
Die D.A.S.-Versicherung weist auf ein gegenwärtiges Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm hin (OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12). Der Kläger hatte einen Neuwagen erworben, dessen Verbrauch im Prospekt wie folgt angegeben war: innerorts 10,3 Liter, außerorts 6,2 Liter, kombiniert 7,7 Liter. Mit eingeschalteter Klimaanlage sollten nur 0,2 Liter hinzukommen. Der Kunde kam allerdings auf einen Verbrauchsschnitt von 13 Liter. Die Werkstatt des Vertragshändlers versuchte, das Fahrzeug sparsamer einzustellen und berief sich darauf, dass der Verbrauch dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Letztlich erklärte der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag, da der Durchschnittsverbrauch von 11,9 Liter immer noch oberhalb des versprochenen Wertes lag.
Rückgabe wegen zu hohem Spritverbrauch
Das Gericht in Hamm hatte entschieden, dass der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt war. Zwar müsse sich jeder verständige Käufer darüber im Klaren sein, dass die im Prospekt angegebenen Verbrauchsmengen von etlichen Faktoren und der individuellen Fahrweise des Nutzers abhingen. Die genannten Verbräuche müssten aber unter Testbedingungen reproduzierbar sein. Dies sei auch bei Überprüfung durch einen Sachverständigen nicht der Fall gewesen. Da der vom Sachverständigen ermittelte kombinierte Verbrauch mehr als zehn Prozent über dem angegebenen Verbrauch lag, sei das Fahrzeug mangelhaft. Der Käufer darf den Vertrag – unter Anrechnung seiner bisherigen Fahrleistung – rückabwickeln. Ausgangspunkt ist das Gewährleistungsrecht, nach dem auch das Fehlen einer im Rahmen der Werbung zugesicherten Eigenschaft als Mangel gilt.