Ein Unfall kommt immer plötzlich. Herzklopfen. Schock. Vielleicht Wut oder Unsicherheit. Und genau dann musst du schnell und richtig handeln – auch wenn dir gerade nicht danach ist. Damit du weißt, was in dieser Situation zu tun ist, nehmen wir dich hier Schritt für Schritt mit – von der ersten Minute am Unfallort bis zur Reparatur deines Fahrzeugs.

Sofortmaßnahmen am Unfallort – Ruhe bewahren und richtig handeln
Du bist gerade in einen Unfall geraten? Erstmal: durchatmen. Auch wenn der Schock tief sitzt – jetzt ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren.
Das Allerwichtigste: Verlass die Unfallstelle auf keinen Fall. Wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht – und das ist strafbar.
Sind andere Verkehrsteilnehmer:innen beteiligt, sprich sie an – sofern das möglich ist. Und wenn fremdes Eigentum beschädigt wurde (z. B. ein anderes Auto oder eine Laterne) und der*die Besitzer:in ist nicht vor Ort? Dann muss die Polizei informiert werden.
Bei Verletzten gilt: sofort den Notruf (112) wählen. Und: Du bist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten – keine Sorge, auch kleine Maßnahmen können Leben retten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung direkt nach dem Unfall:
1. Unfallstelle sichern:
Zieh deine Warnweste an, schalte die Warnblinkanlage ein und stelle das Warndreieck auf. Richtwerte:
– Autobahn: mindestens 150 Meter
– Landstraße: ca. 100 Meter
– Stadt: rund 50 Meter
2. Verletzte? Dann sofort die 112 anrufen.
Bleib vor Ort und hilf, soweit du kannst – bis der Rettungsdienst eintrifft.
3. Polizei rufen oder nicht?
Bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder Streit über die Schuldfrage: Ja, unbedingt.
Kleine Blechschäden ohne Streit kannst du auch ohne Polizei regeln – vorausgesetzt, alle Beteiligten sind einverstanden.
4. Daten austauschen:
Mach Fotos vom Unfallort, von den Schäden und von allen relevanten Dokumenten. Notiere:
– Kennzeichen
– Namen und Adressen
– Versicherungsdaten
– ggf. Zeugenkontakte
Der Weg zur Schadensmeldung – So funktioniert’s mit der Versicherung
Zunächst einmal gilt: Schaden am Auto? Dann unbedingt die Frist für die Schadensmeldung einhalten! Diese beträgt in der Regel sieben Tage. Am besten wirfst du direkt einen Blick in deine Versicherungsunterlagen – so stellst du sicher, dass du den Unfallschaden rechtzeitig meldest.
Jetzt stellt sich die Frage: Wer ist zuständig?
Bei einem eigenverschuldeten Unfall musst du den Unfallschaden deiner eigenen Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung melden. Die Vollkasko übernimmt dabei Instandsetzungskosten für Schäden an deinem Fahrzeug, wenn du den Auto-Schaden selbst verursacht hast.
Warst du nicht schuld, sondern wurdest in einen Auffahrunfall als Geschädigte:r verwickelt? Dann heißt es: Unfall melden als Geschädigter – und zwar bei der Versicherung des Verursachers. Wenn dir also jemand ins Auto gefahren ist und der Verursacher bekannt ist, kannst du den Schaden am Auto direkt bei dessen Versicherung geltend machen.
Was tun bei einem Unfall mit Blechschaden?
Auch bei einem Blechschaden, der auf den ersten Blick harmlos wirkt, gilt: Fotos machen, alles dokumentieren und den Schaden unbedingt melden – selbst wenn du denkst, es sei kein großer Schaden entstanden. Im Zweifel ist es besser, auch einen Unfall ohne sichtbaren Schaden der Versicherung zu melden.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt eigentlich was? Die Antwort hängt davon ab, welche Versicherung du hast und wer den Unfall verursacht hat.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall:
Warst du nicht schuld, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die wichtigsten Posten:
- die Reparaturkosten deines Fahrzeugs (auch bei Blechschaden),
- den Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung,
- ggf. ein Gutachten,
- Abschleppkosten,
- und bei Bedarf auch Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten.
Achte darauf, dass du alle Schäden dokumentierst und den Unfallschaden meldest – am besten mit Fotos, Zeugen und einem ausgefüllten Unfallbericht. So sicherst du dir deine Ansprüche.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall:
Wenn du den Schaden selbst verursacht hast, greift – je nach Vertrag – deine Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt:
- die Kosten für die Reparatur deines eigenen Fahrzeugs,
- Lackierung nach dem Unfall,
- sowie Vandalismusschäden oder Schäden durch Fahrerflucht.
Die Teilkasko springt hingegen nur ein, wenn es sich um äußere Einflüsse handelt, etwa durch Wild, Sturm, Hagel oder Diebstahl – also keine klassischen Unfälle im Straßenverkehr.
Typische Leistungen bei einem regulären Unfallschaden:
- Auto beschädigt? → Reparatur oder fiktive Abrechnung nach Gutachten
- Auto nicht mehr fahrbereit? → Abschleppkosten & ggf. Verbringungskosten zur Fachwerkstatt
- Auto wurde nachweislich im Wert gemindert? → Auszahlung eines merkantilen Minderwerts
- Personenschaden? → Schmerzensgeld & Arztkosten
- Haushaltshilfe nötig? → Erstattung möglicher Kosten
- Verlust von Einkommen oder Unterhalt? → Ersatz durch die Versicherung
Wichtig: Die Versicherung prüft genau, ob und in welcher Höhe ein Schaden am Auto ersetzt wird. Je besser du dokumentierst, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Falls sich die Versicherung querstellt, kann ein Anwalt helfen, deine Rechte durchzusetzen – vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist.
Unfallinstandsetzung – Reparatur, Kosten und was sich wirklich lohnt
Manchmal sieht ein Schaden schlimmer aus, als er ist – und umgekehrt. Deshalb: Vor jeder Reparatur am besten ein Gutachten einholen. Besonders, wenn du nicht Schuld am Unfall bist.
Was kostet die Reparatur?
- Kleine Dellen oder Kratzer: ab 50 €
- Smart Repair (z. B. Beule rausziehen): 50–120 €
- Lackierung kleiner Flächen: 70–150 €
- Neue Tür oder Motorhaube lackieren: bis zu 800 €
- Größerer Hagel- oder Karosserieschaden: 600–1200 €
Je nach Versicherung und Selbstbeteiligung kann es günstiger sein, auf die Regulierung zu verzichten – z. B. wenn der Schaden 300 € kostet und deine Selbstbeteiligung genauso hoch ist.
Wann sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
Manchmal ist es einfach nicht mehr sinnvoll, das Auto reparieren zu lassen – so sehr das Herz auch dranhängt. Wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wert deines Fahrzeugs übersteigen, spricht man von einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Das heißt: Die Reparatur wäre teurer als ein vergleichbares, gebrauchtes Ersatzfahrzeug. In diesem Fall ist es oft vernünftiger, sich nach einem neuen Auto umzusehen – auch wenn’s schwerfällt.
Besonders kritisch wird’s bei Rahmenschäden oder einer verzogenen Karosserie. Hier geht es nicht nur um Geld, sondern um deine Sicherheit im Straßenverkehr. Denn wenn das Grundgerüst deines Fahrzeugs beschädigt ist, kann das die Stabilität und den Schutz bei weiteren Unfällen massiv beeinträchtigen. Ob sich eine Reparatur in solchen Fällen überhaupt noch lohnt, sollte eine Fachwerkstatt oder ein unabhängiger Gutachter genau prüfen.
Unser Tipp zum Schluss: Gut vorbereitet ist halb repariert
Ein Unfall ist immer unangenehm – aber mit ein bisschen Vorbereitung lässt sich viel Stress vermeiden. Pack dir am besten immer ein paar wichtige Dinge ins Auto:
- einen Unfallbericht (am besten zwei Exemplare),
- die Notfallnummer deiner Versicherung,
- eine Warnweste und ein gut sichtbares Warndreieck.
Diese kleinen Helfer machen im Ernstfall einen großen Unterschied.
Und wenn’s wirklich mal kracht:
Bleib ruhig, sichere die Unfallstelle und denk an deine Gesundheit. Alles andere – von der Schadensregulierung bis zur Reparatur – kriegst du mit der richtigen Unterstützung geregelt.
Nimm dir diesen Artikel gerne als Checkliste oder Nachschlagehilfe, damit du im Ernstfall weißt, was zu tun ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Autounfall
Was tun direkt nach einem Autounfall?
Zuerst: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Dann Erste Hilfe leisten und – bei Personenschäden oder hohem Sachschaden – die Polizei rufen. Außerdem: Daten mit allen Beteiligten austauschen und Fotos vom Schaden machen.
Muss ich einen Autounfall der Versicherung melden?
Ja, auf jeden Fall – und das innerhalb von 7 Tagen. Auch bei kleinen Schäden ist eine Meldung sinnvoll, damit es später keine Probleme gibt. Wenn du unsicher bist: einfach die Hotline deiner Versicherung anrufen.
Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
In der Regel ist der Auffahrende schuld – es sei denn, es gibt besondere Umstände (z. B. plötzliche Vollbremsung ohne Grund). Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Reparaturkosten des vorderen Fahrzeugs.
Sollte ich bei einem Unfall immer die Polizei rufen?
Nicht immer, aber oft sinnvoll. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder Unklarheiten zur Schuldfrage ist die Polizei ein Muss. Auch bei Fahrerflucht solltest du sofort den Notruf wählen.
Was tun bei einem Unfall mit Fahrerflucht?
Sofort die Polizei verständigen und so viele Informationen wie möglich notieren (Kennzeichen, Uhrzeit, Ort, Zeugen). Deine Versicherung solltest du ebenfalls informieren – möglicherweise hilft dir die Teil- oder Vollkasko weiter.
Wann kann ich mein Auto nach einem Unfall reparieren lassen?
Sobald ein Gutachten vorliegt oder die Freigabe durch die Versicherung erfolgt ist, darf die Reparatur starten. Bei kleinen Schäden kann die Werkstatt manchmal auch vorher eine vorläufige Instandsetzung durchführen, um das Auto wieder fahrbereit zu machen.
Muss ich mein Auto nach einem Unfall reparieren lassen?
Nein, du bist nicht verpflichtet, dein Auto reparieren zu lassen – selbst wenn du der Verursacher bist. Allerdings kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn du den Schaden nicht meldest oder das Fahrzeug weiterhin nutzt, obwohl sicherheitsrelevante Schäden vorliegen.
Nach dem Unfall direkt in die Werkstatt – geht das?
Theoretisch ja – praktisch solltest du vorher Rücksprache mit deiner Versicherung halten, vor allem wenn ein Gutachten erforderlich ist. Ausnahme: Du brauchst eine Notreparatur, um weiterfahren zu können. Diese sollte ebenfalls dokumentiert werden.
Simon Jaspersen
Danke für die Blumen! Man kann auch nach einem Unfall erstmal ein Gutachten von einem unabhängigen Prüfinstitut, z.B. der DEKRA holen, um einen Schaden möglichst objektiv zu evaluieren. Leider kann ja jedem mal ein Missgeschick mit dem Auto passieren. Um so besser, wenn man dann alles richtig macht!
Simon Jaspersen
Gerade auf deutschen Autobahnen erlebt wohl jeder mal einen Unfall mehr oder weniger aus der Nähe. Gerade zum Thema Hilfsbereitschaft kann man in der heutigen, eiligen Welt sicher hin und wieder mal in sich gehen – und im Bedarfsfall das nächste mal vielleicht nicht einfach vorbeifahren…
Der Artikel kann helfen sich etwas vorzubereiten.
Katherine Fischer
Es gibt vor kurzem viel Eis in meiner Stadt, also ich möchte bereit sein, wenn etwas passiert. Diese Information ist sehr nützlich und gut zu wissen, sodass man im Notfall nicht darüber denken muss. Das ist guter Rat, darauf zu achten, dass man die Frist nicht zu verpassen, wenn man das Schaden anmelden muss.
Laura Urban
Ich hatte letzte Woche einen Autounfall, weil mir ein anderer Fahrer die Vorfahrt genommen hat und in mein Auto gefahren ist. Die Beifahrertür ist völlig verkratzt, sodass vermutlich die gesamte Tür neu lackiert werden muss. Ich hätte nicht gedacht, dass eine neue Lackierung der Tür zwischen 200 und 800 Euro kostet. Ich hoffe, dass die Versicherung des Unfallgegners diese Kosten übernimmt. Andernfalls werde ich mich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Günther Lerber
Interessant, dass das unerlaubte Entfernen vom Ort des Geschehens strafbar ist. In unserer Autowerkstatt des Vertrauens habe ich meinen Wagen nach dem Unfall reparieren lassen. Der Verursacher des Schadens ist leider abgehauen.
Lisbeth Maler
Gut zu wissen, dass sich die Kosten für eine Autoreparatur nach Art und Umfang des Schadens sowie der Größe des Fahrzeugs bemessen. Damit ich nicht mehr bezahle als nötig, werde ich einen Kfz Gutachter beauftragen. Der soll mir sagen welche Kosten wirklich auf mich zu kommen.
lisbeth
Nach einem Unfall ist es wichtig sich ein Sachverständigengutachten einzuholen. Gerade in Fällen wo ganze Fahrzeugteile, wie etwa die Motorhaube oder eine Tür, lackiert werden müssen, steigen Arbeitsaufwand und Kosten enorm an. Deswegen sollte man am besten vor den Arbeiten klären, wer welche Kosten trägt.
Chris
Ab welchem Moment kann man eine Kfz-Unfallinstandsetzung durchführen lassen? Ich würde das am liebsten direkt nach dem Unfall machen. Aber soweit ich weis muss erstmal ein Unfallgutachter seine Arbeit machen.
Daniel Hinz
Hallo,
ja, nach einem Autounfall ist es in der Regel erforderlich, dass ein Unfallgutachter seine Arbeit verrichtet, bevor mit der Kfz-Unfallinstandsetzung begonnen werden kann.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Vorgehensweise. In manchen Fällen kann es möglich sein, eine vorläufige Reparatur durchführen zu lassen, um das Fahrzeug wieder fahrtüchtig zu machen oder weitere Schäden zu verhindern. In solchen Situationen sollten Sie sich jedoch unbedingt mit Ihrer Versicherung und dem Unfallgutachter in Verbindung setzen, um die korrekte Vorgehensweise zu klären und sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Schritte unternehmen.
Viele Grüße vom Autoreparaturen.de Team