Hauptuntersuchung - Kosten senken hier bei uns!
Die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr. Die Kosten der Hauptuntersuchung - Was kommt auf Sie zu?
Die Hauptuntersuchung (HU)
Die Hauptuntersuchung (HU) soll die Mängelfreiheit von Pkws gewährleisten. Dazu dienen gesetzliche Regelungen, die die in regelmäßigen Abständen erfolgenden technischen Untersuchungen von Fahrzeugen festlegen. Seit der Einführung am 1. Dezember 1951 soll die Hauptuntersuchung (HU) sicherstellen, dass am Straßenverkehr keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln teilnehmen. In Deutschland wird die Hauptuntersuchung von amtlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen und unterliegt einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung. Prüforganisationen sind zum Beispiel der TÜV, die DEKRA oder die GTÜ. Der Umfang der HU und der Ablauf werden in Richtlinien genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile eines Fahrzeuges, wie z. B. Bremsen, Reifen, Licht- und Abgasanlage. Eine Untersuchungspflicht für die Hauptuntersuchung besteht für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Die Untersuchungsintervalle für die HU sind unterschiedlich, so müssen Neufahrzeuge nach der Erstzulassung erst nach 36 Monaten und danach alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Somit fallen bei der Hauptuntersuchung die Kosten bei Neufahrzeugen weg. Ist die Mängelfreiheit eines Fahrzeuges von der Prüforganisation anerkannt worden, so erhält das Fahrzeug eine runde Prüfplakette am hinteren Nummernschild.
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Die Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Die AU soll sicherstellen, dass bestimmte Abgaswerte für zugelassene Kraftfahrzeuge nicht überschritten werden und innerhalb einer festgelegten Abgasnorm bleiben. Die Abgasuntersuchung muss wie die Hauptuntersuchung (HU) in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Die Abgasuntersuchung (AU) gilt für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren und einer Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977. Die Solldaten, sprich die Grenzwerte der verschiedenen Abgasmessungen, sind gesetzlich festgelegt. Je nachdem, ob das Fahrzeug ohne Kat, mit ungeregelten Kat oder geregelten Kat ausgestattet ist, sind die Grenzwerte für die AU unterschiedlich. Die Grenzwerte werden von den Herstellern durch verschiedene Daten in den Fahrzeugscheinen angegeben, wie z. B. der Fahrzeugidentnummer, Motorcode, KBA-Nummer usw. Die Messung bei der Abgasuntersuchung erfolgt mithilfe einer Sonde, die in den Auspuff eingeführt wird. Die Messungen werden dann sowohl im Leerlauf als auch im erhöhten Leerlauf durchgeführt, dabei dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten Mengen vorkommen. Liegen die Werte eines Fahrzeuges bei der AU unter den Grenzwerten, so erfolgt der Nachweis durch eine sechseckige Prüfplakette auf den vorderen Kfz-Kennzeichen.
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